Gebäudeversicherung
Zahlt für Schäden am Gebäude: Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden und Leitungen, inklusive Trocknung. Voraussetzung ist der Baustein Leitungswasser. Abgeschlossen wird sie vom Eigentümer.
RATGEBER VERSICHERUNG
Bei einem Wasserschaden sind oft mehrere Versicherungen beteiligt. Welche zahlt, hängt davon ab, was beschädigt ist und wodurch der Schaden entstanden ist. Hier finden Sie die Grundregeln und was Sie jetzt tun sollten.
ZUSTÄNDIGKEIT
Was im Einzelfall gilt, regelt Ihr Vertrag. Diese Grundregeln helfen bei der ersten Einordnung.
Zahlt für Schäden am Gebäude: Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden und Leitungen, inklusive Trocknung. Voraussetzung ist der Baustein Leitungswasser. Abgeschlossen wird sie vom Eigentümer.
Zahlt für die bewegliche Einrichtung: Möbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte. Jeder Haushalt hat seine eigene, auch Mieter.
Zahlt, wenn Sie einem anderen einen Schaden verursacht haben, etwa wenn Ihre Waschmaschine ausläuft und Wasser in die Wohnung darunter dringt.
Zahlt bei Wasser von außen, etwa durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau aus dem Kanal. Sie ist ein Zusatzbaustein und nicht automatisch enthalten.
TYPISCHE FÄLLE
Die Gebäudeversicherung übernimmt Reparatur, Trocknung und Instandsetzung. Beschädigte Möbel laufen über die Hausratversicherung.
Am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung des Hauses, für Ihre Möbel Ihre Hausratversicherung. Hat der Nachbar den Schaden verursacht, kann seine Haftpflichtversicherung einspringen.
Dringt Regenwasser von außen ein oder drückt es aus dem Kanal zurück, zahlt nur eine Elementarschadenversicherung.
SOFORT ZU TUN
Drehen Sie den Hauptwasserhahn zu. Ist Wasser an Steckdosen oder Leitungen gelangt, schalten Sie die Sicherung der betroffenen Räume ab.
Halten Sie den Schaden mit Fotos fest, bevor Sie aufräumen. Beschädigte Gegenstände erst entsorgen, wenn die Versicherung zugestimmt hat.
Informieren Sie Ihre Versicherung, als Mieter auch Vermieter oder Hausverwaltung. Wir übernehmen die Meldung gern für Sie.
Möbel aus dem Wasser holen, stehendes Wasser aufnehmen und eine fachgerechte Trocknung veranlassen, damit sich der Schaden nicht ausweitet.
WAS WIR ÜBERNEHMEN
Sie haben einen Ansprechpartner. Wir kümmern uns um den Schriftverkehr, während vor Ort bereits gearbeitet wird.
HÄUFIGE FRAGEN
Bei uns nicht, sofern Ihre Versicherung den Schaden übernimmt. Wir rechnen dann direkt mit dem Versicherer ab.
Unverzüglich, also sobald Sie ihn bemerken. Die genauen Pflichten stehen in Ihrem Vertrag. Als Mieter informieren Sie außerdem sofort Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Schäden am Gebäude, also an Wänden, Decken, Estrich und fest verlegten Böden, übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Ihre Möbel und Ihr Hausrat sind über Ihre eigene Hausratversicherung versichert. Hat ein Nachbar den Schaden verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung zuständig sein.
In vielen Verträgen ja. Wir halten die Laufzeiten der Geräte fest, damit Sie die Kosten belegen können.
Ja. Sie sind sogar verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Manche Versicherer arbeiten mit eigenen Partnerbetrieben. In dem Fall stimmen wir uns vorab mit Ihrem Versicherer ab.
KONTAKT
Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer. Wir rufen zurück und klären mit Ihnen, welche Versicherung zuständig ist.
Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 089 8505338.
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. In dringenden Fällen erreichen Sie uns jederzeit unter 089 8505338.
WEITERE THEMEN
Auch an Wochenenden und Feiertagen.