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RATGEBER VERSICHERUNG

Wasserschaden und Versicherung: Wer zahlt was?

Bei einem Wasserschaden sind oft mehrere Versicherungen beteiligt. Welche zahlt, hängt davon ab, was beschädigt ist und wodurch der Schaden entstanden ist. Hier finden Sie die Grundregeln und was Sie jetzt tun sollten.

ZUSTÄNDIGKEIT

Welche Versicherung zahlt?

Was im Einzelfall gilt, regelt Ihr Vertrag. Diese Grundregeln helfen bei der ersten Einordnung.

Gebäudeversicherung

Zahlt für Schäden am Gebäude: Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden und Leitungen, inklusive Trocknung. Voraussetzung ist der Baustein Leitungswasser. Abgeschlossen wird sie vom Eigentümer.

Hausratversicherung

Zahlt für die bewegliche Einrichtung: Möbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte. Jeder Haushalt hat seine eigene, auch Mieter.

Haftpflichtversicherung

Zahlt, wenn Sie einem anderen einen Schaden verursacht haben, etwa wenn Ihre Waschmaschine ausläuft und Wasser in die Wohnung darunter dringt.

Elementarschadenversicherung

Zahlt bei Wasser von außen, etwa durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau aus dem Kanal. Sie ist ein Zusatzbaustein und nicht automatisch enthalten.

TYPISCHE FÄLLE

Drei Beispiele aus der Praxis

Rohrbruch im Eigenheim

Die Gebäudeversicherung übernimmt Reparatur, Trocknung und Instandsetzung. Beschädigte Möbel laufen über die Hausratversicherung.

Wasser aus der Wohnung darüber

Am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung des Hauses, für Ihre Möbel Ihre Hausratversicherung. Hat der Nachbar den Schaden verursacht, kann seine Haftpflichtversicherung einspringen.

Starkregen im Keller

Dringt Regenwasser von außen ein oder drückt es aus dem Kanal zurück, zahlt nur eine Elementarschadenversicherung.

SOFORT ZU TUN

Was Sie jetzt tun sollten

01

Wasser stoppen

Drehen Sie den Hauptwasserhahn zu. Ist Wasser an Steckdosen oder Leitungen gelangt, schalten Sie die Sicherung der betroffenen Räume ab.

02

Fotografieren

Halten Sie den Schaden mit Fotos fest, bevor Sie aufräumen. Beschädigte Gegenstände erst entsorgen, wenn die Versicherung zugestimmt hat.

03

Melden

Informieren Sie Ihre Versicherung, als Mieter auch Vermieter oder Hausverwaltung. Wir übernehmen die Meldung gern für Sie.

04

Schaden begrenzen

Möbel aus dem Wasser holen, stehendes Wasser aufnehmen und eine fachgerechte Trocknung veranlassen, damit sich der Schaden nicht ausweitet.

WAS WIR ÜBERNEHMEN

Die Abwicklung mit Ihrer Versicherung übernehmen wir

Sie haben einen Ansprechpartner. Wir kümmern uns um den Schriftverkehr, während vor Ort bereits gearbeitet wird.

  • Prüfung Ihrer Police: Was ist versichert, was nicht?
  • Schadensmeldung mit Fotos, Messprotokollen und Kostenaufstellung
  • Abstimmung mit Versicherer, Gutachter und Hausverwaltung
  • Abrechnung direkt mit dem Versicherer, ohne Vorauszahlung, sofern Deckung besteht

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Versicherung

Muss ich bei einem Wasserschaden in Vorleistung gehen?

Bei uns nicht, sofern Ihre Versicherung den Schaden übernimmt. Wir rechnen dann direkt mit dem Versicherer ab.

Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Unverzüglich, also sobald Sie ihn bemerken. Die genauen Pflichten stehen in Ihrem Vertrag. Als Mieter informieren Sie außerdem sofort Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Schäden am Gebäude, also an Wänden, Decken, Estrich und fest verlegten Böden, übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Ihre Möbel und Ihr Hausrat sind über Ihre eigene Hausratversicherung versichert. Hat ein Nachbar den Schaden verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung zuständig sein.

Zahlt die Versicherung auch den Strom für die Trocknungsgeräte?

In vielen Verträgen ja. Wir halten die Laufzeiten der Geräte fest, damit Sie die Kosten belegen können.

Darf ich selbst einen Fachbetrieb beauftragen?

Ja. Sie sind sogar verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Manche Versicherer arbeiten mit eigenen Partnerbetrieben. In dem Fall stimmen wir uns vorab mit Ihrem Versicherer ab.

KONTAKT

Rückruf anfordern

Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer. Wir rufen zurück und klären mit Ihnen, welche Versicherung zuständig ist.

Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 089 8505338.

Ihre Daten nutzen wir ausschließlich für den Rückruf. Hinweise in der Datenschutzerklärung.

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